... denke ich an die Zeiten, wo die große und kleine Hausordnung seitens der Mieter unserer Wohnunsgbaugesellschaft übernommen wurde ... wüßte ich, welcher Ärger mich von allen Seiten erwartet hätte, wenn ich meiner Verpflichtung der akuraten Räumung von Laub und Schnee nicht nach gekommen wäre ... aktuell sind die Bürgersteige hier bei mir in den kleinen Strassen nicht geräumt ... ein Desaster vor allem für die, die mit Gehwagen und anderen Hilfsmitteln unterwegs sein müssen ... und die niemanden haben, der / die begleitet oder den Einkauf übernimmt ... die Regelung sagt aber das:
ZitatBei einem Sturz auf einem nicht geräumten Gehweg haftet der Grundstückseigentümer grundsätzlich für entstandene Schäden, wenn eine Verletzung der Räum- und Streupflicht vorliegt. Betroffene können Anspruch auf Schadensersatz (z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld) haben, müssen aber den Mangel beweisen. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie den Unfall dokumentieren (Fotos, Zeugen), sofort ärztliche Hilfe suchen und sich rechtlich beraten lassen. >> https://www.google.com/search?q=sturz+au...9733&no_sw_cr=1
ZitatÜbersicht mit KI >> https://www.google.com/search?q=sturz+au...9733&no_sw_cr=1 Bei einem Sturz auf einem nicht geräumten Gehweg haftet zunächst der Verkehrssicherungspflichtige. Dies ist in der Regel der Grundstückseigentümer, der diese Pflicht aber vertraglich auf den Mieter oder ein beauftragtes Unternehmen übertragen kann. Derjenige, der die Haftung trägt, muss dann für entstandene Schäden wie Schmerzensgeld und Behandlungskosten aufkommen, es sei denn, es liegt eine Mitschuld des Geschädigten vor.