Ja, marietta, da haste wohl recht. Und an dieser Straferweiterung arbeitet sich gerade der Maas ab. Allerdings mit der Massgabe, es dem jeweiligen Richter zu überlassen, was wann sinnvoll erscheint. GABRIEL ist ohnehin von keiner Ahnung getrübt und für unüberlegte Schnellschüsse hinreichend bekannt. Siehe Tenngelmann-Deal hinter verschlossenen Türen und den jetzt eingelegten Widerspruch, der ebenso ein Geschmäckle haben dürfte.....Dass eine Unterhaltseintreibung mitunter schwierig ist und noch schwieriger wird, wenn es sich z. B. um einen Berufskraftfahrer handelt, ist wohl unbestritten. Aber manchen anderen Fällen täte das wohl richtig weh.....und fördert wohl,auch die Einsichtsfähigkeit. Ich denke da an Berufspendler, die dann mal einige Zeit auf ÖPNV mit allen Konsequenzen ausweichen dürfen...... Nichtsdestoweniger fände ich ich den Ursprungsvorschlag eines Verkaufs des eigenen KFZ zur Begleichung einer solchen Schuld durchaus angemessen, oder??
Henry Ford Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen.
Den Unterhalt für meine Große ließ ich von meinem Ex vom Lohn pfänden. Das geht aber nur, wenn man einen Titel hat .Bei Festsetzung durch das Jugendamt geht das eben nicht. Nun, solange er nicht wieder verheiratet war, klappte das auch. Aber dann heiratete er wieder und verlor auch seinen Job. Ich setzte ihn in Verzug, ging dann zum Jugendamt und bekam Unterhaltsvorauszahlung. Der Mann hatte zu dem Zeitpunkt weder Führerschein noch Auto aber (s)eine neue Familie , zu der 2 mitgebrachte und sein eigenes Kind gehörten. Allerdings tat er auch nicht wirklich viel, um seine Situation zu ändern..anfangs zumindest nicht; später zog er nach NRW. Unterhalt für die Älteste sah ich von ihm nie. Was hätte man ihm also wegnehmen können oder sollen?
Mein Bruder zahlt Unterhalt , alles, was über seinem Selbstbehalt liegt. Allerdings hat er auch 4 Kinder gezeugt, da bleibt für alle 4 nicht viel. Er fährt durch ganz Deutschland mit dem Auto, um dann am Einsatzort arbeiten zu können.Manchmal sind es zwei Orte am Tag. Zu meinem Geburtstag kam er aus Ulm, um auf dem Heimweg zu erfahren, dass er noch nach Hamburg muss.
Mein Ex- Schwager zahlte auch keinen Unterhalt, bei seinem Ältesten kam er noch drumrum. Nach der zweiten Trennung( meine Schweser & er haben es ein zweires Mal versucht), war nur noch Unterhalt für seine Jüngste zu zahlen...und er rannte zum JA, weil er das auch noch zu viel fand.
Nun, es gibt unterschiedliche Lebenslagen und jeder zahlt aus anderen Gründen nicht oder nicht ausreichend. Ein Führersceinentzug greift m.E. nur bei wirklich zahlungsunwilligen Männern, die aber zahlen könnten.
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